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Der Rechnungshof hat im Oktober 2024 seinen Bericht zur „Elektronischen Gesundheitsakte ELGA und ELGA GmbH“ veröffentlicht und eine unter folgendem Link verfügbare Presseinformation herausgegeben: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/Meldungen_2024/Potenzial_von_elektronischer_Gesundheitsakte_ELGA.html
Der Rechnungshof stellt fest, dass das Potenzial der elektronischen Gesundheitsakte ELGA seit ihrer Einführung im Jahr 2015 noch nicht vollständig ausgeschöpft ist. Wichtige Funktionen wie eBefund, eImpfpass und eMedikation sind unvollständig, und eine klare eHealth-Strategie fehlt. Die rechtlichen Grundlagen, insbesondere das Gesundheitstelematikgesetz, sind laut Rechnungshof teils unklar, weswegen eine bessere Steuerung, eine Novellierung des Gesetzes und eine umfassendere Erfassung von Gesundheitsdaten gefordert wird. Ab spätestens 01. Jänner 2026 müssen Daten wie Entlassungsbriefe und Laborbefunde einheitlich gespeichert werden.
Der vollständige Bericht ist unter folgendem Link verfügbar: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2024_32_ELGA.pdf
