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Seit 01.01.2020 werden alle neu ausgestellten bzw. ausgetauschten e-cards mit einem Lichtbild versehen laut § 31a Abs 8 ASVG. Seit 01.01.2024 ist es verpflichtend ein Lichtbild auf seiner e-card zu haben. 90% der Menschen in Österreich wurde die neue e-card einfach zugeschickt ohne, dass sie etwas dafür tun mussten. Die restlichen 10% müssen selbständig zu einer Registrierungsstelle gehen, um dort ein Lichtbild von ihnen registrieren zu lassen.
Links:
https://www.derstandard.at/story/3000000200348/e-cards-ohne-foto-werden-ab-15-jaenner-gesperrt
https://www.derstandard.at/story/3000000202177/rund-85000-e-cards-von-baldiger-sperre-betroffen
https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.835062&portal=ecardportal
